Die Gemeinde Hohe Börde hatte am 22.Juli 2021 zum 'Parlamentarischen Sommerfrühstück' eingeladen. Wir waren dabei und konnten die Ziele der IG einem ausgewählten Kreis von Parlamentariern aus dem Kreistag, dem Landtag und dem Bundestag vorstellen.
Update 26.07.2021:
In der Volksstimme (Wolmirstedter Kurier) ist am 26.07.2021 ein Artikel darüber erschienen. Leider dürfen wir aus urheberrechtlichen Gründen diesen Artikel nicht im Original veröffentlichen.
Wir haben zwei Bitten an die anwesenden Abgeordneten gerichtet, die wir anhand der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan konkretisiert haben:
Lärmkartierung
- Die Lärmkartierung ist eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde
- Erste Kartierung war 2007 und wird im Abstand von 5 Jahren aktualisiert
- Ziel der Lärmkartierung ist eine Bestandsaufnahme der Lärmbelastung an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)
- Für die Berechnungsmethodik wird der DTV (durchschnittlicher Tagesverkehr) der amtlichen Straßenverkehrszählung genommen und die Lärmpegel mittels der RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) berechnet. Aktuelle Werte sind aus 2015.
- Die Lärmpegel werden dann orthogonal zum Straßenverlauf über 5dB Schritte in Kontrollquadraten gecluster, tabellarisch aufgearbeitet und als Geodienste mit den INSPIRE-konformen Metadatensätzen publiziert.
Unsere erste Bitte an die Parlamentarier lautete daher:
Wenn auf der einen Seite die Planungs- und Entscheidungshoheit über die Bundesfernstraßen in Verantwortung der oberen und mittleren Straßenverkehrsbehörden und der Autobahn GmbH liegen, auf der anderen Seite die Kommunen die Arbeit und die entstehenden Kosten der Lärmkartierung übernehmen müssen, dann muß die Gemeinde auch mit den finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Lärmaktionsplan
Die Kommunen sind aufgefordert, die aus der Lärmkartierung ersichtlichen Hotspots der Lärmbelastung entsprechend den gesetzlich festgelegten Grenzwerte zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, die die Lärmbelastung reduzieren. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wissen wir, daß die Kommunen bei Vorlage des erarbeiteten Maßnahmenkatalogs bei den zuständigen Genehmigungsbehörden regelmäßig abgewiesen werden. Um es etwas drastisch zu formulieren, sitzt die Kommune jetzt zwischen den Stühlen. Einserseits hat sie den gesetzlichen Auftrag Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zu realisieren, andereseits werden ihr durch die verantwortlichen Behörden permanent Knüppel zwischen die Beine geschoben. Das Ergebnis kennen Sie: Viel Aufwand, kein Ergebnis, hohe Lärmbelastung, frustrierte Kommune und Bürger.
Daher konsequent unsere zweite Bitte:
Sprechen Sie die verantwortlichen Straßenverkehrsbehörden an, fragen Sie nach, warum aus der Lärmkartierung keine Maßnahmen abgeleitet wurden und werden. Formulieren Sie unseren Mißmut über realitätsferne Entscheidungen von Verwaltungen, die mit der eigentlichen Aufgabenstellung als Dienstleister für die Bürger nicht im Geringsten etwas zu tun haben. Diskutieren Sie in Ihren Ausschüssen die Möglichkeiten, die Sie als Parlamentarier haben, uns zu unterstützen.