Am vergangenen Freitag, 03.September 2021, hatten wir den ersten 'Runden Tisch' zu den Themen Verkehrslärm und Gefahrenabwehr.
Eingeladen waren die
- untere Straßenverkehrsbehörde des Kreises vertreten durch den Amtsleiter Herr Till
- das Polizeirevier Börde vertreten durch H. Rauhut
- die Gemeinde Hohe Börde vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Trittel, Ordnungsamt Frau Kermbach und das Bauamt
- Vertreter der Interessengemeinschaft Verkehrswende Hohe Börde
Vertreter der Autobahn GmbH sollten ebenfalls eingeladen werden, hat aber aufgrund von urlaubsbedingten Organisationsdefiziten bei der Autobahn GmbH nicht geklappt.
Wir haben folgende Themen besprochen:
TOP1 LKW Transitverbot für Hohenwarsleben
Frau Kermbach hat nochmals die Ergebnisse des von der Gemeinde beauftragten Verkehrskonzeptes bzgl. der Straßenverhältnisse in Hohenwarsleben vorgestellt. Das beauftragte Ingenieurbüro hatte seinerzeit festgestellt, daß die Kurvenradien innerhalb der Ortslage nicht für große LKW ausreichen.
Die Gemeinde Hohe Börde hat bei der Straßenverkehrsbehörde deshalb einen Antrag für ein LKW Transitverbot in der Ortslage Hohenwarsleben gestellt. Die Straßenverkehrsbehörde wird diesen Antrag ermessensfrei prüfen.
TOP2 Abfahrverbot für LKW von der BAB 2 bei Baustellen
Die Vertreter der IG forden ein LKW Abfahrverbot von der BAB2 für LKW im Transitverkehr um eine zusätzliche Lärmbelastung und weitere Schäden an den Straßen zu vermeiden. Herr Till als Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, daß die Straßenverkehrsbehörde keine Möglichkeit sieht, die Beschilderung auf der BAB2 zu bestimmen bzw. zu beeinflußen, da die BAB2 in der Verwaltungshoheit der Autobahn GmbH ist. (Originalton H.Till: die machen eh was die wollen).
Die IG besteht darauf, daß die Straßenverkehrsbehörde eine LKW Nutzung durch Stauumfahrer verhindert. Wir haben darauf hingewiesen, das es aus unserer Sicht eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Bürger gibt. Alles in allem, bei diesem Punkt haben wir nicht wirklich eine Lösung gefunden.
TOP3 Verkehrslärm an den Durchgangsstraßen
Die Vertreter der IG Verkehrswende haben die von der IG berechneten Lärmbelastungen an den Durchgangsstraßen und die zur Reduzierung dieser Lärmbelastung notwendigen Maßnahmen vorgestellt. Der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde hat darauf hingewiesen, daß ein Lärmgutachten für die betroffenen Straßen beauftrag wurde, mit dem Ziel einer aktuellen Lärmberechnung. Wenn dieses Lärmgutachten vorliegt, wird die Straßenverkehrsbehörde dieses bewerten und eine ermessensfreie Entscheidung treffen. Darüber hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Zusagen seitens der Straßenverkehrsbehörde gemacht werden.
Durch Herr Till wurden für die ermessenfreie Entscheidung die von uns erwarteten, alten Argumente vorgebracht:
- hohe Lärmgrenzwerte durch Anwendung der Lärmschutzverordnung anstelle der Grenzwerte aus der 16. Bundesimmisionsschutz verordnung (immerhin ein Unterschied von 8 dB)
- der fließende Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden
- Einspruchsmöglichkeit der mittleren Straßenverkehrsbehörde (Landesverwaltungsamt)
Wir haben diese Argumente entschieden abgelehnt und die Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen, daß die hohen Lärmgrenzwerte nach Lärmschutzverordnung vor keinem Gericht bestehen werden. Die Rechtsprechung ist bei dem Thema Verkehrslärm mittlerweile gefestigt und läßt den Straßenverkehrsbehörden keinen Spielraum mehr. Das gilt auch für das Argument des 'fließenden Verkehrs'. Der Gesetzgeber hat an keiner Stelle diesen Begriff definiert, so daß mit diesem Argument keine ermessenfrei Entscheidung zu begründen ist.
Wir haben weiterhin darauf hingewiesen, daß die Gemeinde, sollte die mittleren Straßenverkehrsbehörde einen Einspruch gegen die Maßnahmen zur Lärmminderung einlegen, eine Lärmminderungsplanung mit den entsprechenden Maßnahmen erstellen wird. In diesem Fall wird die ermessensfreie Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen zur Lärmreduzierung von der Gemeinde auf Grund ihrer planerischen Hoheit getroffen, die Straßenverkehrsbehörden müssen dann ohne wenn und aber diese Maßnahmen umsetzen. Wir sind sicher, daß Herr Till dieses Signal deutlich verstanden hat.
TOP4 Schallschutz an der BAB2
Die IG hat einen Schallschutz an der BAB2 in Höhe der Ortschaften Tundersleben, Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben und Irxleben gefordert und darauf hingewiesen, daß im Verlaufe der BAB2 an der Ortschaften Möser / Schermen eine Lärmschutzwand nachträglich gebaut wurde. Die Situation dort ist vergleichbar mit der Situation an den Ortschaften der Gemeinde Hohe Börde (Anzahl betroffene Anwphner, Lärmbelastung und Abstand zu den Fahrbahnen). Die Straßenverkehrsbehörde hat die Zuständigkeit für den Lärmschutz an der BAB2 zurück gewiesen und auf Nachfrage darum gebeten, mit dem Bundesverkehrsministerium Kontakt aufzunehmen.
Da werden wir wohl ein etwas dickeres Brett bohren müssen, bleiben aber am Thema dran und sprechen auch mit der Gemeinde Möser.
Die weiteren kurzfristigen Schritte:
- wir suchen das direkte Gespräch mit der Autobahn GmbH zum Thema Transitverbot für LKW. Eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail hat bereits stattgefunden.
- das Thema Schallschutz an der BAB2 werden wir mit dem MdB Manfred Behrend erörtern, in der Hoffnung Ansprechpartner unterhalb der Bundesverkehrsministerium zu finden.
- die politischen Vertreter der Parteien in unserer Region werden wir weiterhin 'traktieren'.